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Anmeldung / Aufnahme 

Grundsätzliche Voraussetzung für die Aufnahme ist zunächst einmal die Kostenzusage der Krankenkasse.
Verlegung aus einer Klinik / Einweisung durch niedergelassenen Arzt
-> ANMELDUNG ZUR GERIATRISCHEN REHABILITATION
Die Patientinnen und Patienten können aus den Abteilungen der Krankenhäuser (z.B. Unfallchirurgie, Innere Medizin, Neurologie) in die Geriatrische Rehabilitationsklinik übernommen werden.
Auch die Einweisung durch einen niedergelassenen Arzt ist möglich, wenn z.B. abgeklärt werden soll, ob die Einweisung in ein Pflegeheim unumgänglich wird.
Hinweise für einen erfolgreichen Reha-Antrag
Allgemein:
Es ist wichtig, dass neben den aktuellen Diagnosen auch Funktionseinschränkungen und Gefährdungen im Reha-Antrag erwähnt werden! Die geriatrische Rehabilitation wird nicht durch Diagnosen, sondern durch Funktionsstörungen begründet!
Beispiele:
  • Unfähigkeit aufzustehen, das Bett zu verlassen
  • kann nicht gehen
  • kann nicht alleine essen
  • kann sich nicht alleine anziehen
  • kann nicht schlucken
  • kann nicht kommunizieren
oder
  • Sturzgefährdung
  • drohender Verlust der häuslichen Selbständigkeit
Speziell:
Unbedingt muss unter der Rubrik Reha-Ziel etwas eingetragen werden!
Beispiele:
  • selbständiger Transfer (d.h. alleine aus dem Bett in den Rollstuhl und wieder zurück, zur Toilette)
  • Gangsicherheit
  • Selbständigkeit in den ATL (Aktivitäten des täglichen Lebens);
  • Erläuterungen über die ATL stehen auf Seite 2 des Anmeldeformulars
  • selbständig und aspirationsfrei essen
  • Verbesserung der Feinmotorik
Bitte:
Im Zweifel über die tatsächlichen Fähigkeiten der Patienten im stationären Bereich das Pflegepersonal zum Ausfüllen des Anmelde-ATL-Bogens hinzuziehen. Immer eine Aussage zur Kognition bzw. Orientierungsstörung (zum ankreuzen auf Seite 2 des Anmeldebogens) machen.
Hier finden Sie eine „Checkliste“, die Ihnen die Abklärung der Indikation zur stationären geriatrischen Rehabilitation erleichtern soll:
Rehabilitationsindikation liegt vor, wenn die folgenden vier Kriterien gegeben sind:
Funktionelle Störung mit Alltagsrelevanz vorhanden oder absehbar? JA NEIN
Sind die vorhandenen / drohenden Funktionsdefizite behandelbar? JA NEIN
Einwilligung explizit oder implizit vorhanden? JA NEIN
Alter ab 60 Jahren JA NEIN
Geriatrische Rehabilitation ist indiziert, wenn eines der folgenden Kriterien gegeben ist:
Probleme aus alterstypischer Physiologie / psychosozialer Situation? JA NEIN
Multimorbidität bzw. Indikation zur fachübergreifenden Mehrfachbehandlung? JA NEIN
Komplikationen aus verschiedenen Organgebieten zu erwarten? JA NEIN
Erhöhter akutmedizinischer Behandlungsbedarf oder erhöhte Komplikationsgefahr? JA NEIN
Liegt ein spezifisches geriatrisches Syndrom vor?
Sturzgefahr / altersassoziierte Gehstörung / Immobilität JA NEIN
Inkontinenz JA NEIN
Führbare / rehabilitierbare kognitive oder psychische Störungen JA NEIN
Nutritive Störungen JA NEIN
Alltagsrelevante Seh- / Hörstörungen JA NEIN
verzögerte Rekonvaleszenz JA NEIN

Typische Krankheitsbilder sind z.B.:

  • altere Patienten nach Schlaganfall
  • ältere Patienten nach sturzbedingten hüftnahen Femurfrakturen und anderen sturzbedingten Frakturen,
  • ältere Patienten mit Amputationen.
Kontraindikation besteht, wenn eines der folgenden Kriterien gegeben ist:
Vitale Instabilität, z.B. absehbare Gefahr intensivmedizinischer Interventionen JA NEIN
Versorgung mit Flüssigkeit, Nahrung und Medikamenten nicht gesichert? JA NEIN
präfinales Zustandsbild mit absehbar kurzer Prognose quoad vitam? JA NEIN
Selbstgefährdung / Fremdgefährdung mit besonderem Aufsichtsbedarf? JA NEIN
aktuell indizierte, in der geriatrischen Rehabilitation nicht verfügbare Diagnostik? JA NEIN
kognitiv bedingte, nicht therapierbare Verhaltensstörungen (z.B. Weglaufen, unkontrollierbare Lärmentwicklung, Aggressionen, Verweigerung) JA NEIN

M. Runge, G. Rehfeld, J.H. Wahl, R. Ahrens, ergänzt durch H. Ehrle-Anhalt, P. Oster, G. Utz, H. Wormstall. Formuliert vom Vorstand der Landesarbeitsgemeinschaft der geriatrischen Rehabilitationskliniken Baden-Württemberg, ergänzt durch den Geriatriefachausschuss der BWKG. Inhaltlich vorbereitet und diskutiert, aber noch nicht im Konsens verabschiedet vom AK Rehabilitation der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie (AK-Mitglieder: M. Runge, U. Dietrich, A. Geiselbrecht, H.W. Greuel,
K. Hahn, W. Knauf, J. Kraft, B. Kügelgen, W. Swoboda, M. Voss, J.H. Wahl, H. Werner) Version vom 15.09.2000.

Anmeldungen am besten per Telefax: 07031/668-4003
Aufnahmetermine können telefonisch im Sekretariat unter 07031/668-4002
zwischen 10:00 und 12:00 Uhr erfragt werden.

Das Anmeldeformular zum Herunterladen

Hier finden Sie

Letzte Änderung: 15.11.2006