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Erklärung zur Barrierefreiheit

Der Klinikverbund Südwest ist bemüht, alle Webseiten und Onlineauftritte im Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu gestalten. Wir arbeiten beständig an der Verbesserung unserer digitalen Angebote, um alle Hürden für Menschen mit Behinderungen sukzessive zu beheben.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit bezieht sich auf die Website: www.klinikverbund-suedwest.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webseite ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Es gibt wenige Inhalte, die Menschen mit Behinderungen den Informationsabruf beziehungsweise die Zugänglichkeit erschweren.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Manche Bilder und Grafiken haben keine eindeutigen Alternativtexte.
     
  • Zu eingebundenen Videos stehen derzeit nicht durchgängig Untertitel bzw. Alternativtexte zur Verfügung.
     
  • Einige PDFs sind aktuell barrierefrei angelegt. Sollten Sie ein Formular benötigen, das bisher nicht barrierefrei für Sie zur Verfügung steht, kontaktieren Sie uns gerne per Mail: info@klinikverbund-suedwest.de.
     
  • Unsere Inhalte stehen aktuell nicht in leichter Sprache oder Gebärdensprache zur Verfügung.
     
  • Unsere Syntaxanalyse ist nicht vollständig optimiert für das Browsen mit Screenreadern. 

Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 30.09.2021 erstellt.
Letzte Aktualisierung am 01.02.2022.

Rückmeldung und Kontaktangaben

Sollten Ihnen weitere Mängel zur Barrierefreiheit aufgefallen sein, schreiben Sie uns per Mail an info@klinikverbund-suedwest.de.

Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseite den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an den Klinikverbund Südwest wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. Die Kontaktadresse ist info@klinikverbund-suedwest.de.

Falls der Klinikverbund Südwest nicht innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage antwortet, können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie wie folgt erreichen:

Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 279 3360
E-Mail: Poststelle@bfbmb.bwl.de

Die Kontaktdaten der für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.