Für Mensch und Umwelt Lieferkettensorgfaltspflicht

Von der Produktion bis zur letztlichen Nutzung durchlaufen Waren meist viele Stationen weltweit. Um innerhalb dieser Lieferketten der Sorgfaltspflicht nachzukommen, setzt der Klinikverbund Südwest auf eine verantwortungsvolle und nachhaltige Zusammenarbeit mit allen Partnerunternehmen, um Menschenrechte zu schützen und Umweltschäden zu vermeiden. 

 

Menschenrechtsbeauftragte

Profilbild von  Enya Happe

Enya Happe

Syndikusrechtsanwältin

Verhaltenskodex

Mit unserem Verhaltenskodex möchten wir in der Zusammenarbeit mit allen Zuliefern sicherstellen, dass verantwortungsvoll mit Menschenrechten und der Umwelt umgegangen wird. 

Meldesystem

Sollten innerhalb einzelner Lieferketten die Vorgaben zur Sorgfaltspflicht nicht eingehalten werden, möchten wir als Unternehmen mögliche Maßnahmen zur Verbesserung ergreifen. 

Entsprechende Verstöße können Sie uns per Mail melden:
menschenrechte@klinikverbund-suedwest.de

Hinweisgebersystem

Das Hinweisgeberschutzgesetz (kurz: HinSchG) verpflichtet Unternehmen ab 50 Mitarbeitern in bestimmten Branchen dazu, ein System mit internen Meldekanälen für Hinweise zu Norm- oder Rechtsverstößen, Compliance Meldungen oder sonstigen rechtlichen Auffälligkeiten einzurichten.

Hintergrund ist, dass mehr Unregelmäßigkeiten in Unternehmen von Whistleblowern aufgedeckt werden als von externen Prüfern und internen Revisionen zusammen. Die Einrichtung eines Hinweisgebersystems dient als Frühwarnsystem und stärkt das Risiko- und Compliance-Management. Neu erkannte Risiken können bei Bedarf direkt in das Risikomanagement übernommen werden. Auch der KVSW ist verpflichtet ein entsprechendes Hinweisgebersystem einzurichten.

Das Hinweisgebersystem im KVSW bietet einen solchen sicheren und – wenn gewünscht – anonymen Meldeweg für die Abgabe von relevanten Hinweisen. Sollten Sie im Unternehmen einen Verstoß gegen geltendes Recht, geltende Normen, Compliance Regelungen oder sonstige rechtliche Auffälligkeiten bemerken, können Sie Ihren Hinweis anonym oder auf Wunsch mit der Eingabe von Kontaktdaten abgeben.

Nach dem Absenden der Hinweis-Meldung erhalten Sie eine Tracking- und Maßnahmennummer zur anonymen Nachverfolgung Ihres Hinweises. Spätestens nach drei Monaten können Sie eine finale Rückmeldung, welche Präventions- oder Korrekturmaßnahmen aufgrund Ihres Hinweises innerhalb des KVSW ergriffen wurden, abrufen (hierfür benötigen Sie Ihre Tracking- und Maßnahmennummer).

Bitte beachten Sie, dass wenn Sie unrichtige Informationen verbreiten, Sie sich ordnungswidrig verhalten und dies mit einem Bußgeld geahndet werden kann (in solchen Fällen ist die Meldestelle berechtigt, alle relevanten Informationen sowohl an die Geschäftsleitung als auch an externe Ermittlungsbehörden herauszugeben).

Die Meldestelle ist umfassend zur Verschwiegenheit verpflichtet (auch „Vertraulichkeitsgebot“ genannt). Unter dieses Vertraulichkeitsgebot fallen alle Personen, die im Zusammenhang eines Hinweises stehen. Nur in begründeten Ausnahmefällen ist die Meldestelle berechtigt, die Identität der geschützten Personen, die bei Ermittlungen erforderlich ist, gegenüber der Geschäftsleitung, als auch gegenüber externen Ermittlungsbehörden oder sonstigen Personen preiszugeben. Ein solcher begründeter Ausnahmefall liegt insbesondere vor, wenn sich aus dem Inhalt des Hinweises eine Straftat ergibt oder der Hinweis an sich vorsätzlich oder grob fahrlässig unwahre Tatsachen enthält.

Dieses Meldesystem dient dazu, nicht rechtmäßiges Verhalten im Unternehmen aufzudecken und so auch die Sicherheit des Unternehmens im geschäftlichen Kontext zu wahren. Für Beinaheschadensfälle oder Unfallmeldungen, im Sinne der Unfallprävention oder in der Patientenversorgung stehen Ihnen weiterhin die Meldemöglichkeiten über CIRS oder das Verbandbuch zur Verfügung.

Neben der intern eingerichteten Meldestelle des KVSW können Sie sich auch an die extern eingerichtete Meldestelle des Bundesamtes für Justiz (www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html) wenden.

Als Mitarbeiter:in können Sie einen Hinweis abgeben. Die Abgabe des Hinweises kann über dieses Portal (s. Link unten „Meldeformular Hinweisgebersystem“), per E-Mail an hinweisgeber@klinikverbund-suedwest.de oder telefonisch unter 07031 98-11100 (Mo. – Fr. von 9:00-12:00 Uhr) abgegeben werden. Gerne können Sie auch unter der o.g. Nummer einen Termin mit der Meldestelle vereinbaren, um Ihren Hinweis in einem persönlichen Gespräch abzugeben.

Geht Ihr Hinweis per E-Mail bei der Meldestelle ein, wird dieser in das System kopiert und darüber bearbeitet. Geht Ihr Hinweis telefonisch oder mündlich in einem persönlichen Gespräch ein, so wird der Sachverhalt direkt in das System eingegeben. Bevor der Hinweis abgesendet wird, wird Ihnen der eingegebene Sachverhalt noch einmal vorgelesen und Ihre Genehmigung zum Absenden eingeholt.

Nach Absendung des Hinweises erhalten Sie eine Maßnahmen- sowie eine Trackingnummer. Bitte schreiben Sie sich beide Nummern auf. Nur durch die Eingabe dieser beiden Nummer können Sie den Verfahrensgang zu Ihrem Hinweis nachverfolgen.

Sobald der Hinweis im System abgesendet wurde, erfolgt die Bearbeitung des Hinweises durch die Meldestelle, bestehend aus vier Mitarbeiterinnen der Stabsstelle Recht & Vertragsmanagement. Der Hinweis wir auf Relevanz kontrolliert, nach Themenfeldern kategorisiert (strafrechtlicher Verstoß, Umweltschutz, etc.) und Maßnahmen zur Verbesserung / Abwendung / Prävention abgeleitet und an die zuständigen Bereiche kommuniziert. Die Maßnahmen werden auf Wirksamkeit überprüft.

Bei (Rück-)Fragen oder Hinweisen können Sie sich gerne an die Meldestelle wenden unter
07031 98-11100
hinweisgeber@klinikverbund-suedwest.de