Aus dem Klinikverbund Südwest

FFP2-Maskenpflicht für Besucher in Kliniken

16.12.2020

Besucher müssen Maske oder aktuelles negatives Schnelltestergebnis eigenverantwortlich beibringen.

Der Klinikverbund Südwest weißt nochmals nachdrücklich darauf hin, dass gemäß der seit dem 16. Dezember 2020 gültigen zweiten Verordnung der Landesregierung zur Änderung der Corona-Verordnung im Land Baden-Württemberg ab sofort für Besucher der Kliniken das Tragen einer FFP2-Maske verpflichtend ist (CoronaVO §1h).

Die Maske muss selbst mitgebracht werden und den Anforderungen der DIN EN 149:2001 oder eines vergleichbaren Standards erfüllen, z. B. FFP2, N95 oder KN95. Alternativ ist auch eine mitgebrachte, tagesaktuelle negative Antigentest-Bestätigung in Kombination mit einem medizinischen Mund-Nasen-Schutz legitim. Für die breite Masse der Besucher hält der Klinikverbund Südwest weder Vor-Ort-Testungen noch FFP2-Masken vor. Besucher, welche die Vorgaben nicht einhalten können, müssen seitens der Kliniken per Gesetz abgelehnt werden.

An den Kliniken in Calw und Nagold herrscht überdies weiterhin ein Besuchsverbot aufgrund der hohen Inzidenz im Landkreis Calw; nur in begründeten Ausnahmefällen sind Krankenbesuche dort aktuell zulässig. In den vier Kliniken im Landkreis Böblingen – Sindelfingen, Leonberg, Herrenberg und Böblingen – gilt aktuell noch die Besuchsregelung von einem Besucher pro Patienten pro Tag für maximal eine Stunde.