Aus dem Klinikverbund Südwest

Selbstbestimmung am Lebensende

16.09.2022

Das Klinische Ethikkomitee des Krankenhauses Leonberg informiert über Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung. Der kostenfreie Vortrag findet am 28. September 2022 um 18 Uhr im Konferenzraum des Krankenhauses Leonberg statt.

Eine Patientenverfügung klärt, was passieren soll, wenn man nicht mehr fähig ist, die eigene Behandlung aktiv mitzubestimmen. Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragt der Patient für den Fall, dass er nicht für sich selbst sprechen kann, eine Person seines Vertrauens damit, seinen Willen den behandelnden Ärzten zu erläutern und gegebenenfalls auch durchzusetzen. Davor, dass direkt nach einem Notfall nicht genügend für einen getan wird, braucht dabei niemand Angst zu haben: nach einem Herzinfarkt, Schlaganfall oder einem schweren Unfall tun Ärzte, Rettungsassistenten und Pfleger immer alles, was möglich ist.

Dr. Tobias Brenner, Direktor des Amtsgerichts Böblingen und Jürgen Richter, Oberarzt der Klinik für Anästhesie und Intensivmedizin am Krankenhaus Leonberg werden über die Möglichkeiten der Vorsorge für den Fall einer Entscheidungsunfähigkeit am Lebensende informieren und erläutern, warum abgesehen von rechtlichen Gesichtspunkten auch aus medizinischer Sicht eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung verfasst werden sollten. Im Anschluss an den Vortrag stehen die Referenten für individuelle Rückfragen zur Verfügung.

Das Parken während der Veranstaltung ist kostenlos.

Für Teilnehmende gilt die 3G-Regelung (geimpft und/oder genesen oder getestet). Während des gesamten Aufenthaltes im Klinikgebäude gilt eine FFP2-Maskenpflicht (bzw. vergleichbarer Standard).