Begleitpersonen

In begründeten Fällen ist die Aufnahme einer Begleitperson im Krankenhaus möglich. Dies gilt vor allem wenn Kinder einen stationären Aufenthalt im Krankenhaus haben. Über die Aufnahme einer Begleitperson entscheidet der jeweilige Chefarzt. Die Kostenübernahme ist mit der Krankenkasse im Eigeninteresse vorab abzuklären.