Aus dem Klinikverbund Südwest

Corona-Verordnung: erneute Testpflicht für Besucher im Krankenhaus - Patienten benötigen keinen Corona-Test vorab

02.02.2021

Aufgrund des Auftretens von Mutationen des Coronavirus hat die Landesregierung Baden-Württemberg am Wochenende mit Gültigkeit zum 1. Februar 2021 die Corona-Verordnung erneut kurzfristig angepasst und weitere Schutzmaßnahmen ergriffen. Unter anderem wurden auch die Regelungen für Besuche in Krankenhäusern wieder verschärft.

Für Besucher, Begleitpersonen und externe Personen in den Standorten des Klinikverbund Südwest ist weiterhin das Tragen einer mitgebrachten FFP2-Maske bzw. einer Maske mit vergleichbarem Standard (z. B. KN95, N95) in den Klinikgebäuden zu jeder Zeit verpflichtend.

Darüber hinaus müssen Besucher für den Zutritt zu den Klinikgebäuden einen negativen Corona-Test vorweisen. Ein selbst mitgebrachtes Testergebnis (Antigentest oder PCR-Test) darf zum Zeitpunkt des Besuchs nicht älter als 48 Stunden sein.

Von dieser Testpflicht ausgenommen sind lediglich notwendige Begleitpersonen von (potentiellen) Patienten sowie sonstige externe Personen, wie z. B. Rettungsdienste, Polizei, Feuerwehr, Dienstleister oder Handwerker.

Ebenso werden stationäre und ambulante Patienten nicht im Eingangsbereich getestet; ggf. erfolgt eine Testung im Behandlungsverlauf.

Die Kliniken des Klinikverbundes Südwest bieten Besuchern innerhalb bestimmter Zeitfenster auch Testungen mittels Antigentest (Schnelltest) an den sechs Standorten vor Ort an. Innerhalb welcher Zeiten eine Testung für Besucher vor Ort möglich ist, entnehmen Besucher den Informationen auf unserer Corona-Informationsseite. Es wird zudem empfohlen, auch auf die Testmöglichkeiten, z. B. der Schnelltestzentren oder der niedergelassenen Ärzte in der Region zurückzugreifen.

Link zur Corona-Verordnung des Landes in der ab 1. Februar 2021 gültigen Fassung: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/