Für Besucher, Begleitpersonen und externe Personen in den Standorten des Klinikverbund Südwest bedeutet dies, dass lediglich das Tragen einer mitgebrachten FFP2-Maske bzw. einer Maske mit vergleichbarem Standard (z. B. KN95, N95) in den Klinikgebäuden zu jeder Zeit verpflichtend ist.
Der Klinikverbund Südwest empfiehlt jedoch, vor dem Besuch von besonders vulnerablen Patienten dennoch die Testmöglichkeiten in den Schnelltestzentren, Hausarztpraxen oder Apotheken zu nutzen, um diesen Personenkreis bestmöglich zu schützen.
An den Kliniken in Calw und Nagold herrscht überdies weiterhin ein Besuchsverbot aufgrund der hohen Inzidenz im Landkreis Calw; nur in begründeten Ausnahmefällen sind Krankenbesuche dort überhaupt zulässig. In den vier Kliniken im Landkreis Böblingen – Sindelfingen, Leonberg, Herrenberg und Böblingen – gilt aktuell noch die Besuchsregelung von einem Besucher pro Patienten pro Tag für maximal eine Stunde.
Link zur Corona-Verordnung des Landes in der ab 18. Januar 2021 gültigen Fassung:
https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/aktuelle-corona-verordnung-des-landes-baden-wuerttemberg/