
Mit dem Gesetz für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser, dem Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG), ist im Oktober 2020 ein zentrales Förderprogramm des Bundes und der Länder in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist es, die Digitalisierung deutscher Kliniken zu fördern und vorhandene Investitionslücken zu schließen. Im Rahmen des KHZG können Kliniken in Deutschland für ausgewählte Projekte im Bereich Digitalisierung der Medizin und Pflege sowie IT-Sicherheit Fördermittel aus dem Krankenhauszukunftsfonds beantragen, die von der Europäischen Union durch das Programm „NextGenerationEU“ im Rahmen des Deutschen Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) refinanziert werden.
Dieser Fördertatbestand beinhaltet die Anpassung der technischen Ausstattung der Notaufnahmen an den aktuellen Stand der Technik. Ziel ist die Verbesserung und Modernisierung der digitalen Prozesse innerhalb der Notfallversorgung.
Der zweite Fördertatbestand umfasst die Einführung digitaler Patientenportale zur Beschleunigung des Informationsaustauschs. Hierbei werden insbesondere das digitale Aufnahme-, Behandlungs-, Entlassungs- sowie Überleitungsmanagement unterstützt.
Dieser Fördertatbestand dient der Förderung der digitalen Pflege- und Behandlungsdokumentation sowie der Verringerung des administrativen Aufwands. Hierzu zählt beispielsweise die Implementierung sprachassistierter Systeme.
Zu diesem Fördertatbestand zählt die Einrichtung teil- oder vollautomatisierter klinischer Entscheidungsunterstützungssysteme. Ziel ist die Unterstützung des medizinischen Fachpersonals bei wichtigen Entscheidungen, beispielsweise bei der Wahl geeigneter Therapien oder Medikationen.
Dieser Fördertatbestand beinhaltet die Implementierung von Systemen zur digitalen Leistungsanforderung. Die digitale Anforderung von Behandlungs- oder Diagnoseleistungen sowie die digitale Rückmeldung von Befunden tragen zur Beschleunigung und Optimierung der Dokumentation bei.
Dieser Fördertatbestand dient der Verbesserung der Cyber- und Informationssicherheit in Krankenhäusern. Ziel ist insbesondere die Stärkung der IT-Sicherheit von Krankenhäusern, die nicht zu den kritischen Infrastrukturen gehören.