Angebot für KVSW-Mitarbeiter/innen Das JobRad Fahrrad-Leasing

Der KVSW bietet Ihnen als Mitarbeiter/in die Möglichkeit in Kooperation mit dem Anbieter Jobrad zu günstigen Konditionen ein Fahrrad zu leasen.

Ihre Ansprechpartner im KVSW

Der Anbieter JobRad stellt für den KVSW alle Informationen rund um das Fahrradleasing in einem eigenen Online-Portal zur Verfügung. (Hinweis: Für eine optimale Darstellung öffnen Sie den Link am besten über den Browser GoogleChrome.)

Hier können Sie sich über alle Vorteile informieren und sich anschließend für die Fahrradbestellung ein Konto anlegen. Einmal registriert können Sie alle Vorgänge transparent einsehen und Ihren Bestellantrag oder Leasingvertrag bequem verwalten. Für die Bearbeitung Ihrer Anträge halten Sie bitte Ihre Personalnummer bereit. Diese finden Sie auf Ihrer monatlichen Entgeltabrechnung vermerkt.

FAQs zum JobRad

Wer kann das JobRad in Anspruch nehmen?
  • Alle Mitarbeiter/innen, die im TVöD beschäftigt sind und mit dem KVSW in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis stehen.
  • Seit April 2022 ist die Umsetzung des Fahrradleasing auch für die Ärztinnen und Ärzte in allen Gesundheitseinrichtungen nach § 1 Abs. 1 TV-Ärzte/VKA in Baden-Württemberg möglich.

 

Leider können wir aktuell nach den tarifvertraglichen Rahmenbedingungen unseren Auszubildenden, Schülern, Dual Studierenden, Praktikanten, geringfügig und befristet Beschäftigten, Beschäftigten mit Pfändungen und Beschäftigten in der Freistellungsphase des Alterszeitblockmodells kein Angebot für ein JobRad-Leasing machen.

Die Möglichkeiten für Beschäftigte der Service GmbH Schwarzwald werden derzeit geprüft.

Wie funktioniert das JobRad-Leasing?

Das Leasing funktioniert ähnlich wie ein Mietvertrag. Dabei wird das Fahrrad gegen Zahlung einer monatlichen Rate aus dem Bruttoentgelt (= Entgeltumwandlung*) finanziert und dem Mitarbeiter vom Arbeitgeber zur Nutzung überlassen. Die Leasingrate wird vom Bruttogehalt abgezogen und direkt über den Arbeitgeber abgeführt. Das Gehalts-Netto verringert sich dadurch monatlich um den Betrag der anfallenden Leasingrate. Das Fahrrad als Leasingobjekt bleibt über den gesamten Leasingzeitraum Eigentum des Arbeitgebers. Erst mit Ende des Leasingvertrages und Zahlung der Ablöserate geht das Fahrrad in den Besitz des Mitarbeiters über.

*bei der Gehaltsumwandlung kann der Mitarbeiter einen Teil des ihm zustehenden vertraglichen Entgeltes für den Zeitraum der Überlassung als Sachbezug (JobRad) erhalten.

Vorteil: Da der Sachbezug steuerlich nicht mit der kompletten Umwandlungsrate, sondern seit dem 1. Januar 2020 pauschal nach der sogenannten 0,25 %-Regel bewertet wird, entsteht ein deutlicher Steuervorteil, der die Umwandlung für den Arbeitnehmer attraktiv macht.

Was kann ich leasen?
  • Stadt- oder Tourenrad, Mountainbike oder Rennrad, Pedelec (E-Bike), Liege- oder Lastenrad
  • ab 749 € und bis 7.000 € Gesamtleasingsumme (inkl. Versicherung, leasingfähige Anbauteile)
  • 1 JobRad pro Mitarbeiter/in

 

Hinweis: Gebrauchte Räder sind als Leasingobjekte ausgeschlossen.

Wie errechnet sich mein persönlicher Leasingbeitrag?

Um Ihnen die Berechnung der Leasingraten und die Auswirkungen auf die Entgeltzahlungen zu erläutern, finden Sie hier ein fiktives Rechenbeispiel.

Für eine Einschätzung Ihrer persönlichen Leasingrate besuchen Sie den JobRad Vorteilsrechner und fügen Sie die auf Sie zutreffenden Details im erweiterten Modus ein. Achten Sie darauf, dass die Details des Vorteilsrechners, wie in der Grafik unten, korrekt eingestellt sind, damit Sie ein plausibles Ergebnis erhalten.

Übernahme: Ab wann gehört das JobRad mir?

Das Jobrad kann zu jedem beliebigen Zeitpunkt und noch vor Ablauf der 36 Monate vom Arbeitnehmer abgelöst werden.

Die Ablösesumme zum Zeitpunkt X wird aus dem Restwert des tatsächlichen Kaufpreises + ausstehenden Leasingraten +  Mwst. errechnet und kann zu jeder Zeit über das persönliche meinJobRad-Portal abgefragt werden.

Das JobRad kann aber auch regulär zum Ende der Leasinglaufzeit zum Restwert von 18%* übernommen werden

*Wenn Sie nach Ende der Leasinglaufzeit das Dienstrad übernehmen möchten, wird für dieses von Seiten der Finanzbehörden für die steuerliche Beurteilung pauschal ein Restwert von 40 % angenommen. Da JobRad mit einem Gebrauchtkaufpreis von derzeit 18 % des tatsächlichen Kaufpreises kalkuliert, stellt die Differenz einen geldwerten Vorteil dar. Der JobRadler muss diesen jedoch nicht versteuern, da JobRad im Rahmen der Möglichkeit zur Pauschalversteuerung nach § 37b Einkommensteuergesetz die Steuerlast trägt. Diese Lösung gilt bundesweit und wurde vom Bundesministerium für Finanzen 2017 bestätigt.

Beendigung des Leasingvertrages: Welche Möglichkeiten habe ich?
  • Übernahme: Das JobRad kann regulär zum Ende der Leasinglaufzeit zum Restwert von 18%* übernommen werden. Genauere Informationen finden Sie im vorausgehenden Absatz.
  • Rückgabe: Das JobRad kann zum Ende der regulären Laufzeit und mit Erfüllung der gesamten Raten kostenfrei an den Arbeitgeber zurückgegeben werden. (Die Rückgabe und der Rückgabeort müssem individuell mit dem JobRad-Verantwortlichen vereinbart werden.)
  • Erneuerung: Wenn Sie Ihr altes JobRad nach 36 Monaten gegen ein neues tauschen möchten, ist das auch problemlos möglich.

Verlässt der Mitarbeitende das Unternehmen vorzeitig, verpflichtet dies zum Ablösen zum Restwert.

Diebstahl oder Totalschaden: Was passiert im Schadens- oder Versicherungsfall?

Im Schadens- oder Versicherungsfall (z. B. bei Diebstahl, Beschädigung, Totalschaden o.ä.) meldet der/die JobRadler/in dies selbstständig mit seinen Zugangsdaten über das meinJobRad-Portal. Daraufhin werden die nächsten Schritte über JobRad eingeleitet.

Nach Meldung eines Totalschadens oder Diebstahls erhält der JobRadler eine E-Mail von JobRad mit den Informationen zum Folgeleasing.

Achtung: Bei einem Versicherungsfall im Rahmen der Elternzeit/Arbeitsunfähigkeit muss eine Mindestvertragslaufzeit von 1 Monat vorliegen.

Weitere Informationen entnehmen Sie dem Merkblatt JobRad-Vollkaskoversicherung & Mobilitätsgarantie.

Dürfen Familienangehörige mein JobRad nutzen?

Ja, die JobRad-Vollkaskoversicherung und Mobilitätsgarantie gilt auch für die vertragsgemäße Nutzung des Fahrrads durch Haushaltsangehörige des Mitarbeiters.

Gibt es Lademöglichkeiten für Fahrrad-Akkus am Arbeitsplatz?

Derzeit besteht keine Möglichkeit, den Akku eines E-Bikes/Pedelecs auf dem Gelände des KVSW zu laden. Aktuell prüft der KVSW, ob und in welcher Form eine verbundweite Ladeinfrastruktur in den Bestandsgebäuden eingerichtet werden kann. Im Zuge der Modernisierungen und Neubauten werden zukünftig ausreichend Lademöglichkeiten installiert.

Bitte beachten Sie, dass bis dahin ein Aufladen von E-Bike-/Pedelec-Akkus in den Räumlichkeiten des KVSW untersagt ist. Im Falle eines Verstoßes haftet der Mitarbeiter vollumfänglich für etwaige Schäden, die durch das Aufladen des Akkus entstehen, insbesondere für Schäden, die durch einen Brand des Akkus verursacht werden.