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Frauenheilkunde und Geburtshilfe Herrenberg Organisatorisches

Hier möchten wir Ihnen einige organisatorische Informationen mit auf den Weg geben:

Anmeldung des Neugeborenen beim Standesamt

Ohne gewisse Formalitäten geht es auch bei uns nicht zu. Zunächst sollten Sie Ihr Kind in den ersten beiden Tagen nach der Entbindung anmelden. Diese Geburtsanmeldung können Sie in der Patientenaufnahme im Erdgeschoss neben der Pforte vornehmen.

Um die Verwaltungsabläufe möglichst schnell und ohne Rückfragen erledigen zu können, bitten wir Sie, folgende Unterlagen vorzulegen:

Bei Geburten verheirateter Eltern:

  • Ein aktueller Familienbuch–Auszug mit Hinweis auf die Namensführung der Ehegatten. Eine Heiratsurkunde ohne Hinweis auf die Namensführung der Ehegatten reicht nicht aus!

Bei Geburten unverheirateter Eltern:

  • Die Geburtsurkunde der Mutter
  • Hat der Vater die Vaterschaft bereits anerkannt, so sind die Erklärungen hierüber und eine Geburtsurkunde des Vaters vorzulegen; ist oder war der Vater verheiratet, so ist auch ein Auszug aus dem Familienbuch dieser Ehe beizufügen.
  • Ist die Mutter geschieden, so muss ein Familienbuch-Auszug mit Eintrag der rechtskräftigen Scheidung vorgelegt werden.
  • Ist die Mutter verwitwet, so ist ein Familienbuch–Auszug mit Eintrag des Todes des Ehemannes notwendig.

Akademische Grade:

  • Haben Sie oder Ihr (Ehe-) Partner akademische Grade erworben und wünschen Sie deren Eintragung in der Geburtsbeurkundung, so müssen Diplom- und / oder Promotionsurkunden im Original oder als beglaubigte Kopie vorgelegt werden, soweit dies nicht schon aus der Heiratsurkunde ersichtlich wird.

Ausländische Staatsangehörigkeit einer oder beider Partner:

  • Ist die Ehe im Ausland geschlossen, bedarf es einer Heiratsurkunde mit beglaubigter Übersetzung und der Reisepässe der Ehepartner.
  • Ist die Ehe in Deutschland geschlossen, bedarf es des Familienbuchs und der Reisepässe.
  • Bei der Geburt von Kindern, deren Eltern nicht verheiratet sind, sind die unter "Bei Geburten unverheirateter Eltern" aufgeführten Unterlagen vorzulegen. Ausländische Urkunden bedürfen einer Übersetzung durch einen Urkundenübersetzer.

Wo sind die notwendigen Unterlagen zu erhalten?

  • Familienbuch–Auszug: Aus dem Familienbuch oder beim Standesamt Ihres Hauptwohnsitzes; ist Ihr Familienbuch dort nicht geführt, erteilt Ihnen das Standesamt Ihres Wohnsitzes weitere Auskünfte.
  • Geburtsurkunde: Beim zuständigen Standesamt Ihres Geburtsortes.

Nachsorge durch die Hebamme:

Wussten Sie schon, dass Ihnen nach ambulanter oder stationärer Entbindung bis zu 8 Wochen (wenn nötig auch länger) die Betreuung durch eine Hebamme zusteht?

Die Hebamme kommt nach Bedarf und nach den Wünschen der Frau.
Die Betreuung von Mutter und Kind zu Hause umfasst die Anleitung und Hilfe bei der Versorgung des Neugeborenen sowie die Unterstützung beim Stillen. Bei der Mutter werden die Rückbildungsvorgänge von den Hebammen beobachtet. Die Nabelpflege und Abheiliung des Nabels wird von der Hebamme kontrolliert. Weiterhin leistet die Hebamme auch die Dammpflege bei der Mutter.

Bitte setzen Sie sich frühzeitig (nicht erst nach der Entlassung) mit einer Hebamme in Verbindung. Hier finden Sie unsere Hebammen.
 

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