Aus dem Klinikverbund Südwest

KVSW setzt neue Corona-Verordnung für Krankenhäuser und Pflegeheime um

05.07.2021

Das Sozial- und Gesundheitsministerium hat die Corona-Verordnung für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen überarbeitet und an das derzeit abgeflaute Infektionsgeschehen angepasst. Mit Gültigkeit seit 1. Juli 2021 werden demnach weitere Lockerungen auch in Krankenhäusern möglich.

So wird die bisherige Besucherzahlbeschränkung von maximal einem Besucher pro Patienten pro Tag für Besucher, die vollständig geimpft oder genesen sind, aufgehoben. Zusätzliche Lockerungen werden möglich, wenn sich der Landkreis des jeweiligen Klinikstandortes offiziell in der neuen Inzidenzstufe 1 (Sieben-Tage-Inzidenzwert von höchstens 10 an min. 5 aufeinanderfolgenden Tagen) befindet. Der Klinikverbund Südwest setzt diese Öffnungsschritte gemäß Corona-Verordnung seit vergangener Woche um.

Die Nachweispflicht eines negativen Testergebnisses entfällt in der Inzidenzstufe 1 für Besucher in Kliniken. In dieser Stufe ist für Besucher, Begleitpersonen und externe Personen auch das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes ausreichend. Die FFP2-Maskenpflicht entfällt.

Alle anderen Regelungen für Besucher, Begleitpersonen und externe Personen bleiben jedoch unverändert. So gelten weiterhin:

  • Maskenpflicht im gesamten Klinikgebäude zu jeder Zeit
  • Hygienische Händedesinfektion bei Betreten und Verlassen des Hauses sowie vor und nach dem Patientenkontakt
  • Einhaltung der Abstandsregelungen von 1,5 Metern zu fremden Patienten und Mitarbeitern
  • Registrierungspflicht am Eingang des Krankenhauses

Darüber hinaus behält sich der Klinikverbund Südwest vor, auf Stationen mit besonders vulnerablen Patientengruppen strengere Infektionsschutzmaßnahmen beizubehalten, wie z. B. weiterhin eine FFP2-Maskenpflicht durchzusetzen.

Da sich Stand heute beide Landkreise Böblingen und Calw, in denen die sechs Standorte des KVSW verortet sind, in der Inzidenzstufe 1 befinden, greifen die Lockerungen in allen Häusern des KVSW. Sobald jedoch ein Landkreis die Inzidenzstufe 1 wieder zurücknehmen muss, werden auch die Lockerungen in den Kliniken in diesem Landkreis wieder zurückgenommen.

Die Besuchs- und Zutrittsregelungen für die Häuser des Klinikverbundes Südwest finden Sie detailliert und aktuell hier.