Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Belegschaft gegenüber dem Arbeitgeber. Er ist Ansprechpartner für alle Beschäftigten bei Fragen im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses. Er überwacht die Einhaltung von Gesetzen, Verordnungen, Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen und setzt sich für die Verbesserung der Arbeitsbedingungen ein. Der Betriebsrat reagiert nicht nur auf Maßnahmen des Arbeitgebers, sondern wird auch selbst initiativ tätig. In den regelmäßig stattfindenden Betriebsratssitzungen werden aktuelle Themen im Gesamtgremium besprochen und Beschlüsse in Mitbestimmungsangelegenheiten gefasst.