Patientendaten sind hochsensible Daten, ebenso Mitarbeiterdaten. Datenschutz schützt den Menschen, dem die Daten gehören, und wir müssen ihm große Aufmerksamkeit schenken.
Aufgaben der Datenschutzbeauftragten:
- Überwachung der Einhaltung der Vorschriften der Europäischen Datenschutzgrundverordnung EU-DSGVO und der Datenschutzgesetze aus dem Landeskrankenhausgesetz
- Unterrichtung und Beratung der Geschäftsführung und der Beschäftigten hinsichtlich der Pflichten nach den Datenschutzgesetzen
- Betroffene Personen können die Datenschutzbeauftragte zu Rate ziehen. Sie ist an die Wahrung der Geheimhaltung oder der Vertraulichkeit gebunden.
- Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
- Anlaufstelle für die Aufsichtsbehörde