Die wichtigste Aufgabe der Apotheke ist die wirtschaftliche und qualitativ hochwertige Versorgung der Krankenhauspatienten mit Arzneimitteln und Medizinprodukten.
Diese Versorgung ist mehr als nur „Belieferung“ und bedeutet, dass die richtigen Produkte für die Patienten rechtzeitig und in einwandfreier Qualität unter Einhaltung aller fachlichen und gesetzlichen Anforderungen zur Verfügung gestellt werden. Jährlich sind dies ca. 350 000 Einzelpositionen auf ungefähr 40 000 meist elektronisch übermittelten Anforderungen. Die Versorgung durch die Apotheke umfasst dabei nicht nur Arzneimittel, sondern auch Infusions- und Spüllösungen, Desinfektionsmittel, Mittel zur enteralen Ernährung, Röntgenkontrastmittel, weitere Diagnostika und Laborbedarf, sowie ausgewählte Medizinprodukte, wie z.B. Produkte zu Stoma- und spezieller Wundversorgung.
Eine kritische und fundierte Produktauswahl wird in enger Kooperation mit den Ärzten der Kliniken getroffen und findet sich in einer hauseigenen Arzneimittelliste (Positivliste) wieder, die die Basis eines wirtschaftlichen Einkaufs unter dem Aspekt einer größtmöglichen Arzneimittelsicherheit darstellt. Darüber hinaus besteht natürlich die Möglichkeit, patientenindividuell notwendige Medikamente zu beschaffen.
Die Bevorratung der Apotheke orientiert sich an der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherstellung eines Durchschnittsbedarfs von 2 Wochen und sichert auch die regionale Versorgung von Patienten mit Notfallpräparaten im ambulanten Bereich.
Der Arzneimittelsicherheit dienen regelmäßige Stationsbegehungen in allen Krankenhäusern. Es werden die Vorräte auf richtige und wirtschaftliche Lagerhaltung überprüft. Aktuelle Probleme der Stationsärzte und des Pflegedienstes werden hier vor Ort besprochen.