Plastische Brustoperationen werden aus verschiedenen Gründen durchgeführt:
Kosmetische Brustoperationen werden zur Brustvergrößerung (meist mit Silikonimplantaten) und/oder Bruststraffung vorgenommen. Sie sind in der Regel nicht durch die Krankenversicherung abgedeckt.
Bei gutartigen Erkrankungen wie Beschwerden durch übergroße Brustdrüsen kann eine plastische Verkleinerung (meist mit Straffung) aus medizinischen Gründen erforderlich sein (chronische Rückenschmerzen oder Halswirbelsäulenprobleme wegen des Brustgewichts, chronische Ausschläge in der Unterbrustfalte und andere Symptome). In den meisten Fällen übernimmt die Krankenkasse nach Prüfung hierfür die Kosten.
Auch bei Fehlbildungen der Brustdrüsen (extremer Größenunterschied zwischen links und rechts, fehlende oder unvollständige Brustdrüsenanlage usw.) kann eine medizinisch notwendige und meist von den Krankenkassen finanzierte plastisch-operative Korrektur notwendig werden.
Ist bei der operativen Behandlung einer Brustkrebserkrankung der Einsatz plastischer Verfahren sinnvoll bzw. nur damit eine Brusterhaltung möglich, so wird eine sogenannte onkoplastische Operation vorgenommen, d.h. die Krebsgeschwulst wird unter gleichzeitigem Einsatz plastischer Operationsverfahren entfernt, was in vielen Fällen ohne Sicherheitseinbuße eine Brusterhaltung ermöglicht.
Ist nach Entfernung der Brustdrüse ein Wiederaufbau gewünscht, kommen ebenfalls plastische Methoden (Eigengewebe und/oder Implantate) zum Einsatz.