Hier möchten wir Ihnen einige organisatorische Informationen mit auf den Weg geben:
Ohne gewisse Formalitäten geht es auch bei uns nicht zu. Zunächst sollten Sie Ihr Kind in den ersten beiden Tagen nach der Entbindung anmelden. Diese Geburtsanmeldung können Sie in der Patientenaufnahme im Erdgeschoss neben der Pforte vornehmen.
Um die Verwaltungsabläufe möglichst schnell und ohne Rückfragen erledigen zu können, bitten wir Sie, folgende Unterlagen vorzulegen:
Bei Geburten verheirateter Eltern:
Bei Geburten unverheirateter Eltern:
Akademische Grade:
Ausländische Staatsangehörigkeit einer oder beider Partner:
Wo sind die notwendigen Unterlagen zu erhalten?
Wussten Sie schon, dass Ihnen nach ambulanter oder stationärer Entbindung bis zu 8 Wochen (wenn nötig auch länger) die Betreuung durch eine Hebamme zusteht?
Die Hebamme kommt nach Bedarf und nach den Wünschen der Frau.
Die Betreuung von Mutter und Kind zu Hause umfasst die Anleitung und Hilfe bei der Versorgung des Neugeborenen sowie die Unterstützung beim Stillen. Bei der Mutter werden die Rückbildungsvorgänge von den Hebammen beobachtet. Die Nabelpflege und Abheiliung des Nabels wird von der Hebamme kontrolliert. Weiterhin leistet die Hebamme auch die Dammpflege bei der Mutter.
Bitte setzen Sie sich frühzeitig (nicht erst nach der Entlassung) mit einer Hebamme in Verbindung. Hier finden Sie unsere Hebammen.