Nach Implantation des ersten Herzschrittmachers vor über 50 Jahren stehen heute hochmoderne und ausgereifte Geräte zur Verfügung, um langsame Herzrhythmusstörungen wirksam und zuverlässig zu behandeln. Je nach Anzahl der notwendigen Sonden, welche die elektrische Energie von der Batterie zum Herzen leiten, spricht man von Ein-, Zwei-, oder Dreikammerschrittmachern. Die Anzahl der benötigten Sonden hängt von der Art der Rhythmusstörungen und der Herzleistung ab und wird vor dem Eingriff mit dem Patienten besprochen.
Im Gegensatz hierzu können bei schnellen Herzrhythmusstörungen mit dem Risiko des plötzlichen Herztodes Defibrillatoren (ICD) implantiert werden. Die Anzahl der Sonden hängt ebenfalls von der Art der Rhythmusstörung ab. Darüber hinaus verfügt jeder ICD selbstverständlich über eine Herzschrittmacherfunktion.
Ein spezielles und neueres Verfahren ist die die kardiale Resynchronisationstherapie (CRT). Hierbei unterstützt der Schrittmacher oder Defibrillator bei schwerer Herzschwäche die Herzleistung, wodurch die Leistungsfähigkeit des Patienten erhöht werden kann.
Zur Diagnostik von unklaren Bewußtseinszuständen/Synkopen und Herzrhythmusstörungen kann ein sogenannter Ereignisrekorder implantiert werden. Dieser Ereignisrekorder erkennt wirksam und selbstständige schnelle und langsame Herzrhythmusstörungen.
Nach der Implantation kommt der Patient in regelmäßigen Abständen zur Kontrolle der Gerätes in unserer Ambulanz. Hier kann durch Auflage eines Empfängers auf die Haut des Patienten über Funkkontakt die Funktion des Gerätes, der Batteriestand sowie aufgetretene Rhythmusstörungen abgefragt werden. In speziellen Fällen kann eine Kontrolle des Gerätes auch über ein kleines Gerät –ähnlich einem Telefon- aus der Ferne erfolgen, ohne dass der Patient in die Klinik kommen muss.