Seit der Entdeckung der Röntgenstrahlen sind diese ein wesentlicher Bestandteil der bildgebenden Diagnostik geworden. Aufgrund der technischen Entwicklung ist heute nicht nur die Darstellung von Knochenveränderungen, sondern auch die von Weichteilstrukturen möglich, wie z.B. bei der Mammographie.
Röntgenuntersuchungen können am ganzen Körper durchgeführt werden und dienen oft in Kombination mit anderen Untersuchungen der Diagnosestellung. Durch Verwendung von röntgendichten Kontrastmitteln lassen sich Gallenwege, Nieren und ableitende Harnwege, Fisteln, Gefäße, Speiseröhre, Magen-Darm-Trakt etc. darstellen und beurteilen.
Seit Ende der 70er Jahre gehört die Computertomographie (CT) standardmäßig zu den radiologischen Diagnoseverfahren. Damit haben sich die diagnostischen Möglichkeiten des Röntgens technisch erheblich verbessert.
Röntgenuntersuchungen sind grundsätzlich durch die verwendete ionisierende Strahlung mit einem gewissen Risiko verbunden. Die Wahrscheinlichkeit, dass diese Röntgenstrahlen nach vielen Jahren eine Krebserkrankung auslösen, ist als äußerst gering einzuschätzen. Trotzdem muss der Einsatz von Röntgenstrahlen in jedem Einzelfall ärztlich gerechtfertigt sein und der Patient aus der Untersuchung einen erheblichen Nutzen haben.
Um die Anzahl von Röntgenuntersuchungen möglichst gering zu halten, sollte jede Untersuchung in einen Röntgenpass eingetragen werden. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren benötigen eine Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten. Frauen im gebärfähigem Alter werden vor Beginn der Röntgenuntersuchung generell nach einer möglichen Schwangerschaft befragt; liegt diese vor, sollte eine Röntgenuntersuchung unbedingt vermieden werden.
Zum Schutz des Patienten wurde die Röntgenverordnung eingeführt, die vorschreibt, dass sich die Röntgengeräte in einem technisch einwandfreien Zustand befinden und regelmäßig überprüft und gewartet werden müssen.