Eine Aufnahme in die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) ist für Patientinnen mit zweifelsfrei diagnostizierten, bösartigen gynäkologischen Erkrankungen möglich. Der gemeinsame Bundesausschuss konkretisiert die Erkrankungen für eine ambulante spezialfachärztliche Versorgung in seiner Richtlinie.
Um an der Versorgung teilzunehmen, benötigen die Patientinnen einen gültigen Überweisungsschein vom behandelnden Haus- oder Facharzt. Nach zwei Quartalen ist eine erneute Überweisung erforderlich und möglich, wenn die Voraussetzungen des besonderen Krankheitsverlaufes weiterhin gegeben sind. Falls die Patientinnen zu Beginn eines Quartals mit einer gynäkologischen Erkrankung stationär in der Klinik für Frauenheilkunde und Geburtshilfe Böblingen aufgenommen waren, ist eine Überweisung für das laufende Quartal nicht notwendig.
Zum Zeitpunkt der Überweisung muss eine gesicherte Diagnose vorliegen.
Die Leistungen der ASV-Behandlung trägt die gesetzliche Krankenkasse.