Eine Aufnahme in die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) ist für Patientinnen mit zweifelsfrei diagnostizierten, bösartigen gastrointestinalen Tumoren und Tumoren der Bauchhöhle möglich. Der gemeinsame Bundesausschuss konkretisiert die Erkrankungen für eine ambulante spezialfachärztliche Versorgung in seiner Richtlinie.
Um an der Versorgung teilzunehmen, benötigen die Patientinnen einen gültigen Überweisungsschein vom behandelnden Haus- oder Facharzt. Nach zwei Quartalen ist eine erneute Überweisung erforderlich und möglich, wenn die Voraussetzungen des besonderen Krankheitsverlaufes weiterhin gegeben sind.
Zum Zeitpunkt der Überweisung muss eine gesicherte Diagnose vorliegen.
Die Leistungen der ASV-Behandlung trägt die gesetzliche Krankenkasse.