Woran merken Sie, wann es soweit ist? Nun, da gibt es ein paar typische Anzeichen. Vertrauen Sie auf Ihr Gefühl! Sie werden merken, wann es Zeit wird, in die Klinik zu gehen. Wenn Sie unsicher sind, rufen Sie einfach die Hebamme im Kreißsaal an. Sie werden vielleicht ein paar Tage im Krankenhaus bleiben und benötigen ein paar Dinge. Dazu werden Sie einen Koffer, eine Reisetasche vorbereiten. Lassen Sie sich auf dem Weg ruhig Zeit.
Wir bemühen uns zwar sehr, Ihren Aufenthalt in unserem Haus so schön und bequem wie möglich zu gestalten, aber Sie wollen natürlich dann, wenn alles vorüber ist und es Ihnen und Ihrem Kind gut geht, nach Hause. Diese Dinge sollten Sie für Ihre Entlassung vorbereiten.
Wir wünschen Ihnen und Ihrem Kind alles Gute!
Besonders beim ersten Kind ist es manchmal nicht ganz einfach, zu entscheiden, ob das Baby jetzt bald kommt oder ob es sich noch um einen Fehlalarm handelt.
In den letzten Monaten der Schwangerschaft kann die Mutter immer wieder ein unregelmäßiges Hartwerden des Bauches spüren. Gegen Ende der Schwangerschaft tritt dies öfter auf. Es handelt sich meist um sogenannte Senkwehen. Sie können Regelschmerzen sehr ähnlich sein. Sind Sie sich nicht sicher, ob Sie Senkwehen oder Geburtswehen spüren, nehmen Sie ein warmes Bad: Senkwehen lassen dann meist nach. Werden die Wehen auch in der Badewanne kräftiger und die Abstände kürzer, sind es eher Geburtswehen.
Weitere Zeichen für den Geburtsbeginn können der Abgang eines weißlichen, oft leicht blutigen Schleimpfropfes oder Fruchtwasser sein: Fruchtwasser ist eine klare, süßliche Flüssigkeit, die man im Gegensatz zu Urin nicht einhalten kann. Es kann tröpfchenweise oder im Schwall abfließen. Bei Fruchtwasserabgang sollten Sie auf jeden Fall in die Klinik kommen. Der Schleimpfropf ist lediglich ein Zeichen für Sie, dass es in den nächsten Tagen zur Geburt kommen wird.
Wenn der Geburtstermin näher rückt, sollte man langsam an die Dinge denken, die die zukünftige Mutter in der Klinik benötigen wird. Es empfiehlt sich, eine Reisetasche oder einen kleinen Koffer zu packen und griffbereit zu halten, damit man wenn es endlich losgeht, nicht noch Sachen zusammensuchen muss.
Die Tasche sollte folgende Dinge enthalten:
Sie sind ein paar Tage in der Klinik und werden sich zwischendurch auch anderweitig beschäftigen wollen, bspw. wenn Ihr Kind schläft. Wenn noch Platz in der Tasche ist, können Sie auch schon ein, zwei Bücher oder eine Zeitschrift einpacken.
Ihr Handy können Sie auf der Wochenstation benutzen, bedenken Sie aber, dass die Babys mit Unruhe reagieren, wenn sie spüren, dass sie nicht die notwendige Aufmerksamkeit erhalten.
Wir begleiten Sie und Ihr Kind vom Beginn der Wehen bis zur Geburt und in den ersten Stunden im KreissaaI, denn Ihnen und Ihrem Kind soll es gut gehen. Einfühlend hingeführt zu einem vertrauensvollen Erleben der Geburt werden Sie sich sicher fühlen.
Die Hebamme wird Ihnen helfen, durch Atemtechnik und Bewegung mit Wehenschmerzen umzugehen und dem Kind den Weg in die Welt zu erleichtern. Sollten Sie sich durch die Wehenschmerzen überfordert fühlen, stehen wir Ihnen mit einer Vielzahl von schmerzlindernden Methoden zur Seite.
In der Eröffnungsperiode haben Sie die Möglichkeit, unterschiedliche Haltungen und Positionen auszuprobieren und die für Sie angenehmste Gebärposition zu finden.
Besonders entspannend ist ein warmes Wannenbad. Wenn Sie sich in der Wanne wohl fühlen, können Sie natürlich auch im Wasser bleiben. Die Wassergeburt ist die wohl sanfteste Geburt für Mutter und Kind. Wir wollen Ihr Kind sanft und ruhig im Leben empfangen.
Die Geburt soll für Mutter, Vater und Kind zu einem guten Erlebnis werden. Bei gedämpftem Licht in weichen, warmen Tüchern wird es aufgenommen. Solange die Nabelschnur pulsiert, bleibt die Verbindung zwischen Mutter und Kind bestehen. Erst dann wird die Nabelschnur von Mutter oder Vater selbst durchtrennt. Die Mutter nimmt das Kind auf, hält es auf ihrem Bauch. Nun ist Zeit zum kennen lernen für Vater, Mutter und Kind.
Durch die Nachwehen löst sich der Mutterkuchen und wird dann auch geboren. Erst dann ist die Geburt tatsächlich beendet. Dann wird noch nachgesehen, ob es durch die Geburt zu Einrissen im Bereich des Dammes oder der Scheide gekommen ist. Falls nötig wird eine solche Wunde bzw. ein erforderlich gewordener Dammschnitt in lokaler Betäubung versorgt.
Für viele Eltern ist die Suche nach dem richtigen Namen eine spannende Angelegenheit. Gemeinsam werden Namenslisten geschrieben und wieder verworfen, Bücher gewälzt und Hitlisten gesucht. Eine schwierige Aufgaben - schließlich wird das Kind diesen Namen sein ganzes Leben lang tragen. Viele Faktoren können die Auswahl beeinflussen. Er sollte zum Familiennamen passen, den Eltern (Großeltern?) gefallen, nicht zu altmodisch sein, aber auch nicht zu "in" und damit zu verbreitet.
Mehr zu den gesetzlichen Formalien nach einer Geburt erfahren Sie unter den folgenden Punkten "Die Geburtsanzeige" und "Namengebung".
Jede Geburt ist innerhalb einer Woche dem Standesbeamten anzuzeigen.
Zur Anzeige einer Geburt sind, und zwar in nachfolgender Reihenfolge, verpflichtet:
a) der eheliche Vater
b) die Hebamme, die bei der Geburt zugegen war,
c) der Arzt, der zugegen war,
d) jede andere Person, die dabei zugegen war oder von der Geburt aus eigener Wissenschaft unterrichtet ist,
e) die Mutter, sobald sie dazu imstande ist.
Bei der Anzeige einer ehelichen Geburt soll der Anzeigende einen Auszug aus dem Familienbuch oder, wenn noch kein Familienbuch angelegt ist, die Heiratsurkunde der Eltern, bei der Anzeige einer nicht ehelichen Geburt die Geburtsurkunde der Mutter des Kindes vorlegen. Die Vorlage eines ordnungsgemäß geführten Stammbuches der Familie genügt.
Der Vorname ist ebenso wie der Familienname rechtlich festgelegt und darf nicht willkürlich verändert werden. Der Vorname ist mit der amtlichen Eintragung in das Geburtenbuch bestimmt. Die Geburtsanzeige und die Eintragung des Namens soll «binnen einer Woche« beim zuständigen Standesbeamten erledigt werden. Wie der Vorname zu schreiben ist, richtet sich im allgemeinen nach den Rechtschreibregeln. Allerdings drücken die Standesbeamten bei besondere Wünsche ein Auge zu. Allerdings ist es schwer, einen eingetragenen Namens später noch zu ändern.
Für die Wahl des Vornamens gibt es kaum einschränkende Bestimmungen. Generell gilt, es Vornamen sollen als solche erkennbar sein. Die Dienstanweisung der Standesbeamten läuft darauf hinaus, dass Bezeichnungen, die ihrem Wesen nach keine Vornamen sind, nicht gewählt werden dürfen. Dieser Gummiparagraph sorgt aber immer wieder für Ärger. Bei Zweifelsfällen kommt es deswegen sogar zu rechtlichen Auseinandersetzungen. Vornamen, die an einen Familiennamen, Orts- oder Flurnamen erinnern sowie Titel oder kulturhistorisch-religiös tabuisierte Namen taugen nicht als Vornamen und werden vom Standesbeamten in der Regel abgelehnt. Es gibt aber auch Ausnahmen von der Regel: In Ostfriesland ist es üblich den Vatersname im Genitiv als Zwischenname zu benutzen (Hinrichs oder Harmen). Probleme machen gelegentlich fremde Namen. Wenn der Namensgeber nachweisen kann, dass es diesen Namen gibt und dass er benutzt wird, sind auch fremde Namen erlaubt.
Die Probleme sind allerdings programmiert. Denn häufig gibt es keine klare Unterscheidung fremder Vornamen in Bezug auf das Geschlecht. In Fällen, in denen das Geschlecht nicht eindeutig aus den Namen hervorgeht, wie es bei einigen geschlechtsneutralen Namen gegeben ist, darunter Toni, Sigi, Kai, Eike, muss ein zweiter eindeutiger Vorname angehängt werden. Eine gewisse Ausnahme spielt Maria. Maria wird Zweitname für Jungen anstandslos akzeptiert, was durch die Tradition begründet ist.
Anstößige oder auch belastende Namen wie Judas oder FC-Bayern sollen von den Standesbeamten zurückgewiesen werden. Der Standesbeamte wird in diesen Fällen an die Verantwortung der Namengeber appellieren.
Für die erste Zeit zuhause muss Einiges vorbereitet werden. Organisieren Sie frühzeitig die Hebammennachsorge für Mutter und Kind. Sie haben einen Anspruch auf Betreuung durch eine Hebamme auch wenn Mutter und Kind nicht mehr in der Klinik sind. Denken sie an die nächsten Nachsorgeuntersuchungen des Babys.
Die U2 findet am 3. bis 10. Lebenstag statt. Eventuell sind Sie dann schon zuhause. Kümmern Sie sich am besten schon vor der Geburt um eine Kinderärztin, einen Kinderarzt. Für die U3 nach 4-6 Wochen brauchen Sie spätestens einen ärztlichen Kontakt.
Für die Entlassung benötigt die Mutter bequeme Kleidung und das Neugeborene Unterwäsche, einen Strampler sowie Jäckchen und Mütze (auch im Sommer).
Werden Mutter und Kind mit dem Auto abgeholt, müssen Sie Sorge dafür tragen, dass ihr Kind ausreichend mit einer Babyschale oder einem entsprechenden Kindersitz gesichert ist. Dies schreibt die StVo zwingend vor. Der Transport z. B. in den Armen der Mutter wäre im Falle eines Unfalls viel zu gefährlich, da man auch ein so kleines Wesen nicht sicher festhalten kann.
Babykleidung und -wäsche gibt es aus Wolle, Baumwolle, Frottee, Seide, Synthetik und Mischmaterialien. Synthetik ist generell im ersten Lebensjahr nicht empfehlenswert, da Hitzestaus kaum zu vermeiden sind. Baumwolle oder Seide sind temperaturausgleichend und für das Baby angenehm zu tragen. Oft wird mit der Allergiefreiheit von Synthetikmaterialien geworben. Die ist aber auch bei Baumwolle und Seide gegeben.
Als Erstausstattung für ein Baby benötigt man
Die Mutter braucht in der Zeit nach der Geburt: